Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Spaceteams GmbH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen der Spaceteams GmbH (im Folgenden: Spaceteams), Eifflerstr. 43, 22769 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Gunkel und ihren Vertragspartnern (im Folgenden: Auftraggeber), (zusammen auch: Parteien) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Spaceteams erbringt alle Leistungen gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung abweichender AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Spaceteams.

1.2 Spaceteams erbringt für den Auftraggeber u.a. die folgende projektbezogen Dienstleistungen: Entwicklung von technischer Architektur, Benutzeroberfläche, Grafikdesign, Softwareentwicklung, Implementierung und Dokumentation oder separate Arbeiten (Arbeitsschritte), die den Prozess der Softwareentwicklung, des Testens und der Modifizierung ausmachen.

1.3 Spaceteams bietet daneben Leistungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Projekt- und Prozessmanagements an. Hierzu gehören u.a. projektbezogene Leistungen in den Bereichen Produktentwicklung sowie Beratung und Schulung bei der Implementierung und Nutzung sowie Teamunterstützung.

1.4 Soweit Leistungsangebote von Spaceteams Bestimmungen enthalten, die von den folgenden AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregelungen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.5 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie sonstigen institutionellen Auftraggebern, die nicht zu privaten Zwecken (und somit nicht als Verbraucher gem. § 13 BGB) handeln.

1.6 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber aus laufender Geschäftsbeziehung, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie und deren Einbeziehung verwiesen wurde.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss erfolgt i.d.R. über ein Angebot von Spaceteams, in dem die maßgeblichen Leistungsinhalte und Konditionen genannt werden und eine entsprechende Beauftragung durch den Auftraggeber mittels Annahme des Angebots. Darüber hinaus können Leistungsverträge auch anderweitig zustande kommen, bspw. über ein hierfür aufgesetztes Vertragsdokument (alle vorgenannten nachfolgend einheitlich „Vertragsunterlagen“).

2.2 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der von Spaceteams zu erbringenden Leistungen sowie die dafür geltenden Konditionen ist das Angebot von Spaceteams sowie die darin in Bezug genommenen Anlagen und Anhänge, wobei auch online zum Abruf hinterlegte Unterlagen durch Bezugnahme per Link bzw. Nennung einer URL in den Vertrag einbezogen werden können.

3. Leistungserbringung durch Spaceteams

3.1 Sofern sich aus dem Angebot oder dem Typus der zu erbringenden Leistungen nichts anderes ergibt, schuldet Spaceteams die Durchführung der vertraglichen Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten Erfolg.

3.2 Für die Leistungserbringung setzt Spaceteams Mitarbeitende ein, die die erforderlichen fachlichen Qualifikationen besitzen und (soweit einschlägig) über Erfahrungen in der Durchführung entsprechender Projekte und Tätigkeiten verfügen. Spaceteams wird die eingesetzten Mitarbeitenden nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes bzw. eines berechtigten Interesses gegen andere Mitarbeitende mit vergleichbaren Qualifikationen austauschen.

3.3 Der Auftraggeber kann den Austausch eingesetzter Mitarbeitenden von Spaceteams nur aus wichtigem Grund verlangen.

3.4 Unbeschadet etwaiger fachlicher Vorgaben des Auftraggebers zu konkreten Leistungsinhalten verbleibt die Ressourcenplanung sowie die organisatorische und disziplinarische Führung (Direktions- u. Weisungsrecht) der von Spaceteams eingesetzten Mitarbeitenden allein bei Spaceteams. Spaceteams ist insbesondere berechtigt, über Zeit, Ort, Inhalt und Durchführung der Tätigkeiten des von ihr eingesetzten Personals zu entscheiden. Die Mitarbeitenden von Spaceteams werden zu keinem Zeitpunkt Teil der Betriebs- oder Arbeitsorganisation des Auftraggebers.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Die Verantwortung für die Projektorganisation und Planung obliegt dem Auftraggeber. Der Projektverantwortliche des Auftraggebers trägt die Gesamtverantwortung für die fach-, termin-, und budgetgerechte Realisierung eines Projektes.

4.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für Spaceteams kostenfrei erbracht werden. Hierzu wird der Auftraggeber Spaceteams auf Nachfrage zur organisatorischen und technischen Situation seines Unternehmens und seiner IT-Infrastruktur möglichst umfassend informieren und Auskunft geben. Der Auftraggeber ist verpflichtet insbesondere im Rahmen eines Projekts und dessen Durchführung wie folgt mitzuwirken:

a. Sämtliche erforderlichen Fragen der Spaceteams-Mitarbeitenden sind vollständig, zutreffend und kurzfristig zu beantworten, entsprechende von Spaceteams gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Fragenkataloge sind umfassend zu beantworten.

b. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Spaceteams auch unaufgefordert und möglichst frühzeitig über solche Umstände zu informieren, die von Bedeutung für das Projekt und dessen Durchführung sein können.

4.3 Der Auftraggeber hat für Spaceteams, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicherzustellen, wobei der Zugang über eine entsprechende Remote-Anbindung erfolgt.

4.4 Sämtliche vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungsleistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch Spaceteams. Erfüllt der Auftraggeber diese Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.

4.5 In Bezug auf überlassene Beistellungen steht der Auftraggeber dafür ein, dass er zu deren Überlassung an Spaceteams berechtigt ist und über die erforderlichen Nutzungs- und ggf. Bearbeitungsrechte verfügt. Er räumt Spaceteams die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein und stellt Spaceteams von Ansprüchen Dritter frei, die insoweit mit der Behauptung einer Schutzrechts-, Urheberrechts- oder sonstigen Rechtsverletzung gegen Spaceteams geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung. Auf besondere Bedingungen, bspw. Lizenzbedingungen beigestellter Software, die von Spaceteams bei der Leistungserbringung zu beachten sind, hat der Auftraggeber Spaceteams hinzuweisen.

4.6 Überlässt der Auftraggeber Spaceteams Inhalte, die in eine Online-Plattform, App oder andere elektronische Medien eingestellt oder in solchen umgesetzt werden, ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die Konformität dieser Inhalte mit allen anwendbaren Gesetzen sowie Rechten Dritter. Auch im Übrigen schuldet Spaceteams keine Prüfung der Einhaltung anwendbarer Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf die Geschäftsvorfälle des Auftraggebers, auf die sich die von Spaceteams zu erbringenden Leistungen beziehen und auch keine Überprüfung der vom Auftraggeber zur Leistungserbringung bereitgestellten oder mittels der von Spaceteams erbrachten Leistungen zu verarbeitenden Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Unversehrtheit oder Authentizität.

5. Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung

A. Leistungen, die von Spaceteams erbracht werden, werden dem Auftraggeber nach folgender Maßgabe in Rechnung gestellt:

5.1 Nach angefallenem und durch Leistungsnachweis dokumentierten personellen zeitlichen und sonstigen Aufwand. Der Stundensatz ist im jeweiligen Angebot hinterlegt und wird individuell vereinbart. Es erfolgt eine viertelstundengenaue Abrechnung gemäß Leistungsnachweis.

5.2 Die dem Leistungsnachweis zugrunde liegenden Arbeitszeiten werden von Spaceteams dokumentiert und enthalten eine Auflistung der Aufwände unter Ausweisung von Art und Weise mit Datum der Tätigkeit, zeitlicher Aufwand (in Stunden) sowie stichpunktartiger Beschreibung der Tätigkeiten.

5.3 Ein entsprechender Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür verbrauchten zeitlichen Aufwänden wird durch Spaceteams geführt und kann vom Auftraggeber jederzeit eingesehen bzw. angefordert werden.

B. Nebenkosten

Soweit Reisetätigkeiten seitens Spaceteams erforderlich und durch den Auftraggeber genehmigt werden, kann Spaceteams Reise- und Übernachtungskosten wie folgt abrechnen:

Zubringerfahrten: Zubringerfahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Aufwand, Zubringerfahrten im Ausnahmefall mit dem Taxi nach Aufwand

Bahn: Bahnreisen 2. Klasse oder 1. Klasse, maximal jedoch 300,- € (netto) für Hin- und Rückfahrt oder höhere Kosten nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber

Flug: Flüge in der Economy Class für Hin- und Rückflug nach Aufwand, maximal 500,- € (netto) oder höhere Kosten nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber

Leihwagen: Nach Aufwand (Wagenklasse: Kompakt- oder Kleinwagen)

Eigener PKW Kilometerpauschale: 0,35 € (netto) pro km

Hotel: Übernachtungen inklusive Frühstück bis maximal 120,- € (netto) oder höhere Kosten nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber

C. Sonstiges

5.4 Reisezeiten können von Spaceteams mit 50% des Nettostundensatzes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. Sollte während der Reise störungsfrei (z.B. Unterbrechung der Internetverbindung, Unterbrechung der Arbeit) gearbeitet werden, wird die Arbeitszeit im entsprechenden Umfang mit 100% des Nettostundensatzes (anstatt 50%) berechnet.

5.5 Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Die Rechnungsübermittlung an den Auftraggeber kann auf elektronischem Weg erfolgen.

5.6 Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig und zahlbar ohne Abzug. Spaceteams wird der jeweiligen Rechnung die gemäß Ziffern 5.1 und 5.2 beschriebenen Nachweise über die geleistete Arbeit seiner Mitarbeitenden beifügen. Je Team wird ein schriftlicher Monatsbericht (auch Leistungsnachweis genannt) vorgelegt, der nachvollziehbar die Tätigkeiten der Mitarbeitenden und deren zeitlichen Umfang ausweist.

5.7 Rechnungen, die ohne den zugrundeliegenden Leistungsnachweis oder ohne die zugrunde liegenden Reisekosten-Belege vorgelegt werden, gelten als nicht gestellt. Spaceteams ist verpflichtet, Rechnungen zu stellen, die den Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG entsprechen.

5.8 Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren Zahlungsaufforderung oder Mahnung bedarf, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlt. Im Falle des Verzugs ist Spaceteams berechtigt, die Arbeiten an dem Projekt bis zur Erfüllung einzustellen bzw. vom Beginn der Erbringungen weiterer Leistungen abzusehen. Spaceteams wird in diesem Fall den Auftraggeber vorher schriftlich darauf hinweisen.

5.9 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so ist Spaceteams berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9%-Prozentpunkten über Basiszins gemäß § 288 Abs. 2 BGB pro Jahr geltend zu machen.

6. Leistungshindernisse, Verzug, Höhere Gewalt

6.1 Spaceteams kommt mit Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und Spaceteams die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat Spaceteams insbesondere Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Unruhen, behördliche Anordnungen, Sturm, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Wassereinbrüche, Stromausfälle, Systemausfälle im Internet, Unterbrechung oder Zerstörung datenführender oder Telekommunikationsleitungen, rechtswidrige Aktivitäten Dritter im Internet oder Sabotage durch Schadsoftware) und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und Spaceteams die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

6.2 Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt auch bei Verzögerungen aufgrund von Umständen, die im Machtbereich des Auftraggebers liegen, z.B. nicht rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungspflichten. Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt für die Dauer der Verhinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, den Vertrag zu beenden. Schadensersatzansprüche gegen Spaceteams sind in diesem Fall jedoch ausgeschlossen.

6.3 Die Geltendmachung von Rechten oder Ansprüchen wegen Verzugs setzt voraus, dass der Auftraggeber Spaceteams nach Eintritt einer Verzögerung zunächst fruchtlos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn eine solche wäre unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls für den Auftraggeber unzumutbar.

7. Haftung/Schadensersatz

7.1 Spaceteams haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie bezüglich der vereinbarten Beschaffenheit, bei Arglist sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung von Spaceteams der Höhe nach jeweils auf vorhersehbare und typische Schäden beschränkt, maximal insgesamt auf die vertragliche geleistet Gesamtnettovergütung bis zum Eintritt des schädigenden Ereignisses. Als vorhersehbare und typische Schäden gelten auch solche, die aus Datenverlust oder Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten resultieren.

7.3 Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden von Spaceteams, deren Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, deren Spaceteams sich zulässigerweise zur Vertragserfüllung bedient.

7.4 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Spaceteams verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

8. Wahrung der Vertraulichkeit

8.1 Spaceteams und der Auftraggeber werden alle ihnen wechselseitig zur Kenntnis gebrachten Informationen und Dokumente (unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht) vertraulich behandeln (Vertrauliche Informationen), sie nur im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit verwenden und Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt insbesondere auch für mündlich übermittelte Informationen, insbesondere solche, die in gemeinsamen Meetings, Vorhabenbesprechungen, Präsentationen oder bei anderen Gelegenheiten, sei es auch telefonisch, der jeweils anderen Partei bekannt gemacht werden.

8.2 Die Parteien werden die Vertraulichen Informationen streng geheim und vertraulich behandeln. Ohne vorherige Zustimmung des jeweils anderen in Textform dürfen Vertrauliche Informationen weder einem Dritten bekannt gegeben noch zu sonstigen Zwecken – soweit nicht im Rahmen der Zusammenarbeit geboten – aufgezeichnet, verwertet oder sonst verwendet werden. Die Vervielfältigung, Reproduktion oder Speicherung Vertraulicher Informationen darf ausschließlich zu den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Zwecken erfolgen.

8.3 Die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht schließt die Organe, Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Parteien ein, denen Vertrauliche Informationen zur Kenntnis gelangen oder gelangt sind.

8.4 Spaceteams ist berechtigt, seinen Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen Zugang zu den Vertraulichen Informationen nur soweit zu verschaffen, wie dies für die Durchführung des Auftrags oder Projektes und die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Spaceteams stellt dabei sicher, dass sämtliche mit den Vertraulichen Informationen in Berührung kommende Personen durch geeignete vertragliche Abreden in gleicher Weise zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit auch über die Beendigung des jeweiligen Rechts- oder Anstellungsverhältnisses hinaus verpflichtet sind.

8.5 Den Parteien ist es ausdrücklich untersagt, sich Geschäftsgeheimnisse durch Reverse Engineering zu beschaffen bzw. solche zu erlangen. „Reverse Engineering“ i.S.d. Ziffer 8 ist die Entschlüsselung von Geschäftsgeheimnissen aus Produkten, Informationen oder Gegenständen, welche die offenbarende Partei an die empfangende Partei überlassen hat, oder welche der empfangenden Partei auf sonstige Weise im Zuge der Vertragsdurchführung bekannt oder zugänglich geworden sind, durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen, Analyse, Testen oder ähnliche Aktivitäten. Unberührt bleiben gesetzliche Mindestrechte in Bezug auf Software gem. §§ 69d, 69e UrhG.

8.6 Diese Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, soweit

8.7 Die Geheimhaltungspflicht gilt bis zum Ablauf von 2 Jahren ab Vertragsbeendigung. Für Geschäftsgeheimnisse, deren Erlangung und Nutzung durch, bzw. Offenlegung an, unbefugte Dritte erkennbar existenzgefährdend für die offenbarende Partei wäre (bspw. geheimes Know-how), gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt. Ebenfalls zeitlich unbegrenzt gilt das Reverse-Engineering-Verbot gemäß Ziffer 8.5.

8.8 Das Nähere regelt eine gegebenenfalls abzuschließende Geheimhaltungsvereinbarung (NDA).

9. Datenschutz

Beide Parteien sind verpflichtet, alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (BDSG, DSGVO, etc.) zu beachten und einzuhalten. Für den Fall, dass Spaceteams im Zuge der Leistungserbringung personenbezogene Daten aus der Verantwortlichkeitssphäre des Auftraggebers verarbeitet oder die reine Zugriffsmöglichkeit auf solche Daten hat, bekleidet Spaceteams die Rolle eines so genannten Auftragsverarbeiters im Sinne des Artikel 4 Nr. 8, Artikel 28 DSGVO. In diesem Fall werden die Parteien vor der Verarbeitung eine, den dann einschlägigen Datenschutzgesetzen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

10. Nutzungsrechte

10.1 An den im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen räumt Spaceteams dem Auftraggeber folgende Rechte ein:

a. An individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber das ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht, soweit dies rechtlich zulässig ist und sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt;

b. An allen anderen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, inhaltlich an die Zwecke des Vertrags gebundene und nur für diese Zwecke übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht. Dies gilt insbesondere an ggf. eingesetzten, bei Spaceteams vorbestehenden Code-Bestandteilen.

c. Soweit Spaceteams Open Source Software („OSS“) verwendet, sind die Parteien an die Einhaltung der hierfür geltenden Lizenzbedingungen gebunden, einschließlich evtl. Pflichten zur Übernahme von OSS/Copyright-Vermerken. Ausschließliche Nutzungsrechte an OSS-Komponenten kann Spaceteams dem Auftraggeber aus rechtlichen Gründen nicht einräumen. In Bezug auf die Verwendung von Open Source Software achtet Spaceteams mit branchenüblicher Sorgfalt darauf, dass keine OSS-Komponenten verwendet werden, für die auf der ersten Ebene (d.h. nach den für die OSS unmittelbar einschlägigen OSS-Bedingungen) zu besorgen ist, dass der Quellcode vertragsgegenständlicher Arbeitsergebnisse offengelegt werden müsste (sog. Copy-Left-Effekt). Sofern und soweit OSS vom Auftraggeber vorgegeben oder initial von den Mitarbeitenden des Auftraggebers verwendet wird und Spaceteams diese lediglich weiterbearbeitet, liegt die Verantwortung für die Einhaltung geltender OSS-Lizenzbestimmungen sowie daraus resultierende Risiken ausschließlich beim Auftraggeber.

10.2 Der Quellcode der im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung für den Auftraggeber erstellten Software wird von Spaceteams an den Auftraggeber übergeben.

10.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, an ihn überlassene Software für eigene Zwecke weiterzuentwickeln und zu bearbeiten. Er ist jedoch, außer bei Einräumung ausschließlicher Rechte gemäß Ziffer 10.1a. ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Spaceteams nicht berechtigt, die Software oder weiterentwickelte oder bearbeitete Versionen hiervon wirtschaftlich eigenständig zu verwerten, bspw. Vervielfältigungsstücke zu vertreiben oder die Software zum Download anzubieten, Dritten zum Kauf anzubieten oder über eigene Online-Plattformen diesen Dritten zum Anbieten bereitzustellen. Möchte der Auftraggeber die Software wie vorstehend beschrieben wirtschaftlich verwerten, so erklärt sich Spaceteams bereit, hierüber entsprechend zu verhandeln.

10.4 Eine weitergehende Nutzung der Arbeitsergebnisse als die in Ziffern 10.1 und 10.3 beschriebene oder sonst vertraglich vereinbarte ist unzulässig. Unberührt bleibt das Recht zur vollständigen Weiterübertragung einer durch Softwarekauf erlangten Rechtsposition. Ebenfalls unberührt bleiben die gesetzlichen Mindestrechte des Auftraggebers nach §§ 69d und 69e UrhG.

10.5 Spaceteams räumt vorstehend beschriebene Nutzungsrechte lediglich aufschiebend bedingt ein, und zwar sukzessive gekoppelt an die vollständige Bezahlung der für den jeweiligen Entwicklungsstand bzw. Leistungsstand maßgeblichen Vergütung. Den Gebrauch der Arbeitsergebnisse vor diesem Zeitpunkt gestattet Spaceteams dem Auftraggeber diesbezüglich lediglich vorläufig und widerruflich. An physisch zu überlassenden Gegenständen, bspw. Datenträgern, behält sich Spaceteams das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der hierauf jeweils entfallenden (Teil-)Vergütung vor.

11. Abwerbeverbot

11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeitenden von Spaceteams abzuwerben oder ohne Zustimmung von Spaceteams anzustellen oder zu beauftragen.

11.2 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von Spaceteams der Höhe nach zu bestimmende und im Streitfall vom Gericht auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe an Spaceteams zu zahlen.

12. Vertragsdauer und Kündigung

12.1 Spaceteams gibt nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber im Angebot i.d.R. eine Laufzeit für den Vertrag (Projektdauer, ggf. gekoppelt an ein Leistungskontingent) an. Kommt es zwischen den Parteien nicht rechtzeitig vor Ablauf der Projektdauer zu einer Vereinbarung über die Konditionen der Fortsetzung, und wird die Zusammenarbeit nach Ablauf der Projektdauer faktisch fortgesetzt, gelten die Konditionen des ursprünglichen Vertrags sowie diese AGB auch für die weitere Zusammenarbeit.

12.2 Unbeschadet des Vorstehenden läuft der Vertrag bei offensichtlich als Einmalleistungen beauftragten Leistungen bis zur Erfüllung.

12.3 Davon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn

12.4 Darüber hinaus ist Spaceteams zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber sich in mehr als unerheblichem Umfang in Zahlungsverzug befindet, wobei eine solche Kündigung erst nach vorheriger zweifacher Mahnung mit angemessener Fristsetzung von mindestens 14 Tagen und fruchtlosem Fristablauf erfolgen kann.

12.5 Kündigungen sowie sonstige zur Vertragsbeendigung führende Erklärungen bedürfen der Schriftform.

13. Schriftform/Textform

Bei Absprachen und Vereinbarungen der Parteien, die Gegenstand des aufgrund des vorliegenden Angebotes zu schließenden Vertrages werden sollen, wie auch alle Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages, ist statt Schriftform auch Textform (d.h. bspw. E-Mail) ausreichend. Dies gilt jedoch nicht für Kündigungen sowie sonstige zur Vertragsbeendigung führende Erklärungen im Sinne Ziffer 12.5.

14. Referenznennung

14.1 Spaceteams ist berechtigt, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit den Auftraggeber unter Verwendung seines Firmenlogos bzw. Unternehmenskennzeichens als Referenzkunden zu nennen. Der Auftraggeber räumt Spaceteams zu diesem Zwecke unentgeltlich die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen (Logos) ein. Diese Rechte gelten nach Beendigung der vertraglichen Beziehung unvermindert weiter fort, es sei denn, der Vertragspartner widerspricht dem ausdrücklich.

14.2 Sofern der Auftraggeber Spaceteams das Firmenlogo digital zur Verfügung stellt (z.B. als JPG, PNG oder Vektorgrafik), ist Spaceteams berechtigt dieses auf der Webseite www.spaceteams.de aufzuführen. Auf Wunsch wird Spaceteams das Logo des Auftraggebers direkt mit dessen Internetpräsenz verlinken.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Neben etwaigen individuellen Absprachen und diesen AGB gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Gerichtsstand für alle Klagen eines Auftraggebers im Sinne Ziffer 1.5 gegen Spaceteams ist Hamburg. Spaceteams ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu verklagen.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies den Vertrag im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die bei objektiver Betrachtung dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. In entsprechender Weise werden etwaige Vertragslücken geschlossen.